Finanzierung
Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme stellen Sie einen Antrag bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Ulm oder beim Alb-Donau-Kreis.
Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Sozialgesetzbuch und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig.
Bei den Antragsformalitäten bin ich Ihnen gerne behilflich.
Eine Privatfinanzierung ist ebenfalls möglich.