Finanzierung

Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme stellen Sie einen Antrag bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Ulm oder beim Alb-Donau-Kreis.

Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Sozialgesetzbuch und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig.

Bei den Antragsformalitäten bin ich Ihnen gerne behilflich.

Eine Privatfinanzierung ist ebenfalls möglich.